Betreiben Sie einen Online-Shop?
Der Verkauf an Verbraucher fällt in der Regel unter das BFSG.
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele B2C-Anbieter Pflicht. Wir prüfen Ihre Website, setzen die nötigen Maßnahmen nach WCAG 2.1 AA um und erstellen die gesetzeskonforme Erklärung – persönlich aus Osnabrück.
Kurz gesagt: Wenn Sie Verbrauchern (B2C) digital etwas anbieten – verkaufen, buchen, bezahlen lassen – stehen die Chancen hoch, dass das BFSG für Sie gilt. Die Prüfung der vier häufigsten Fälle rechts gibt Ihnen eine erste Einordnung.
Eine wichtige Entlastung gibt es für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanz), die Dienstleistungen anbieten – für Produkte gilt die Ausnahme nicht. Ob Sie konkret betroffen sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine fachliche Ersteinschätzung.
Der Verkauf an Verbraucher fällt in der Regel unter das BFSG.
Buchungs- und Terminsysteme für Verbraucher sind meist betroffen.
Zahlungs- und Bankdienste gehören ausdrücklich zum Geltungsbereich.
Dann lohnt die Prüfung – außer Sie fallen unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme.
Von der ersten Einschätzung bis zur dauerhaften Konformität – einzeln oder als Gesamtpaket.
Eine schnelle Ersteinschätzung: Wir prüfen die wichtigsten Barrieren Ihrer Website und sagen Ihnen, wo Sie stehen und wie groß der Aufwand ist.
Quick-Check anfragenDie vollständige Prüfung nach WCAG 2.1 AA und EN 301 549: manuell mit Tastatur und Screenreader, ergänzt durch Tools. Sie erhalten einen nachvollziehbaren Bericht.
Audit anfragenWir beheben die gefundenen Barrieren direkt im Code: Kontraste, Tastaturbedienung, Fokus, semantische Struktur, Formulare, Alternativtexte und mehr.
Umsetzung besprechenDie gesetzlich geforderte Erklärung – korrekt formuliert, mit Stand der Konformität, bekannten Einschränkungen und Feedback-Mechanismus.
Erklärung anfragenDamit es barrierefrei bleibt: Wir schulen Ihr Redaktions- oder Entwicklungsteam und beraten bei neuen Inhalten, Relaunches oder Shop-Funktionen.
Schulung anfragenBarrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt. Auf Wunsch prüfen wir regelmäßig nach, fangen Regressionen ab und halten Erklärung und Website aktuell.
Betreuung besprechenWir klären gemeinsam, ob und wie das BFSG Sie betrifft, sichten Ihre Website und legen den sinnvollen Prüfumfang fest – mit Festpreis vorab.
Wir prüfen manuell mit Tastatur und Screenreader, messen Kontraste und Zielgrößen und ergänzen Tool-Tests. Jeder Befund wird dokumentiert und priorisiert.
Wir beheben die Barrieren im Code: semantische Struktur, Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, Kontraste, Formulare und Alternativtexte – sauber und wartbar.
Wir erstellen die gesetzlich geforderte Erklärung mit Konformitäts-Stand, bekannten Einschränkungen und einem Feedback-Mechanismus für Nutzerinnen und Nutzer.
Nach der Umsetzung prüfen wir gegen, fangen Regressionen ab und halten auf Wunsch Website und Erklärung dauerhaft konform.
Der ehrlichste Kompetenznachweis ist diese Website selbst. Alles, was Sie hier sehen und allein mit der Tastatur bedienen können, ist nach den gleichen Maßstäben gebaut, die wir auch für Sie umsetzen. Sie müssen uns nicht glauben – Sie können es nachprüfen.
Belegbar und live: Diese Seite ist nach WCAG 2.1 AA aufgebaut, es gibt eine Version in Leichter Sprache und eine veröffentlichte Barrierefreiheitserklärung. Konkrete Kundenprojekte zeigen wir ausschließlich mit ausdrücklicher Freigabe – ohne erfundene Zahlen oder Logos.
Problem: BFSG verlangt nachweisbare Barrierefreiheit. Maßnahme: semantisches HTML5, Skip-Links, Landmarks, sichtbarer Fokus, dokumentierte Kontraste. Ergebnis: WCAG-2.1-AA-Aufbau, mit Tastatur und Screenreader prüfbar.
Problem: Lese- und Lernbarrieren. Maßnahme: eigene Seite in Leichter Sprache. Ergebnis: Inhalte zusätzlich verständlich zugänglich – live aufrufbar.
Problem: gesetzliche Pflicht zur Erklärung. Maßnahme: korrekte Erklärung erstellt und veröffentlicht. Ergebnis: transparenter Konformitäts-Stand – live aufrufbar.
Ein konkretes Kundenbeispiel (Problem → Maßnahme → Ergebnis) ergänzen wir hier, sobald eine Freigabe vorliegt. Gern nennen wir Ihnen Referenzen auf Anfrage.
Wir bauen Barrierefreiheit sauber in den Code – statt sie mit einem Overlay-Widget zu kaschieren, das als untauglich gilt und neue Barrieren schafft.
Echte Barrierefreiheit zeigt sich erst in der Praxis: Wir testen mit Tastatur und Screenreader. Automatische Tools ergänzen, ersetzen die Prüfung aber nicht.
Ein fester Ansprechpartner aus der Region statt anonymer Hotline – auf Wunsch auch mit Termin vor Ort.
Audit, Umsetzung im Code, Barrierefreiheitserklärung und Schulung von einem Team – ohne Reibungsverluste über Dritte.
Sie kennen den Preis vorab – ob Quick-Check, Audit oder Umsetzung. Kein Stundenzählen, keine Knebelverträge.
Seit über zwei Jahrzehnten bauen wir Websites von Hand. Barrierefreiheit ist für uns Handwerk, kein Buzzword.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und digitale Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft barrierefrei sein – darunter Websites, Online-Shops, Buchungs- und Banking-Anwendungen. Technischer Maßstab ist im Kern die Norm EN 301 549, die auf den WCAG aufbaut. Ziel ist, dass alle Menschen Ihre Angebote eigenständig nutzen können – unabhängig von Behinderung, Alter oder Hilfsmittel.
Betroffen sind vor allem Anbieter, die Verbrauchern digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Banken- und Zahlungsdienste, Personenbeförderung und ähnliche Verbrauchergeschäfte. Eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme, die Dienstleistungen anbieten, sind von Teilen der Pflichten befreit – für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob Sie konkret betroffen sind, klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Dies ist keine Rechtsberatung.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites. Die Stufe AA ist die mittlere Konformitätsstufe und der praktische Maßstab für die meisten gesetzlichen Anforderungen. Dazu gehören unter anderem ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Textalternativen für Bilder, eine klare Struktur mit Überschriften und Landmarks sowie die Nutzbarkeit mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.
Das hängt vom Umfang ab: Ein BFSG-Quick-Check für eine überschaubare Website ist deutlich günstiger als ein vollständiges Audit eines großen Shops mit vielen Seitenvorlagen und Funktionen. Wir nennen Ihnen den Preis als Festpreis, bevor wir starten – nach einem kurzen Blick auf Ihre Seite. So wissen Sie vorab genau, woran Sie sind.
Ein Quick-Check liefert oft innerhalb weniger Tage erste Ergebnisse. Ein vollständiges Audit dauert je nach Umfang ein bis mehrere Wochen. Die anschließende Umsetzung richtet sich nach Anzahl und Schwere der gefundenen Barrieren: Kleine Seiten sind in wenigen Tagen konform, größere Projekte brauchen entsprechend länger. Wir priorisieren so, dass die wichtigsten Barrieren zuerst verschwinden.
In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir, ob das BFSG Sie betrifft, wo Ihre Website steht und welche Schritte sinnvoll sind – unverbindlich und verständlich.
Oder rufen Sie uns an: 0541 99870847